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Vereinssatzung Clubfans Allertal

Fanclub des 1.FC Magdeburg

 

 

§1  Zweck des Vereins

 

(1)Der Verein bezweckt die Zusammenführung von Fussballfans des 1. FC Magdeburgs.

(2)Gemeinsame Fahrten zu den Spielen des 1.FCM´s.

 

 

 

§2 Name, Sitz, Gründungsjahr und Geschäftsjahr des Vereins

 

(1)Name ist Clubfans Allertal

(2) Sitz des Vereins: Es gibt im Moment noch keinen festen Sitz des Vereins, treffen finden im Einverständnis der Mitglieder an abgesprochenen Orten statt.

(3)Das Gründungsjahr ist 2015.

(4)Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

 

 

§3 Mitgliedschaft

 

(1)Mitglied werden können alle Personen werden die im Besitz der Bürgerlichen Ehrenrechte sind und nicht wegen unehrenhafter Handlungen bestraft sind.

(2)Mitglieder die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

 

 

 

 

 

§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

(1)Alle Mitglieder haben das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

(2)Alle Mitglieder haben das Recht dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten.

(3)Die Mitglieder sind verpflichtet die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu unterstützen. Die Satzung und Beschlüsse zu achten. Das Vereinseigentum schonend und fürsorglich zu behandeln. Den Beitrag bis zum 31.März des laufenden Jahres zu entrichten.

 

 

 

§5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

 

(1)Die Aufnahme ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Nach Eingang des Antrages ist dieser an die Mitglieder bekannt zu geben. Bei der nächsten Versammlung entscheiden die Mitglieder über den Antrag.

(2)Die Mitgliedschaft endet durch

a)den Tod

b)Austritt

c)Ausschluss

(3) Die Austrittserklärung hat schriftlich an den Vorstand zu erfolgen. Diese kann zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen.

(4)Der Ausschluss erfolgt bei

a)wenn das Mitglied trotz Mahnung den Beitrag nicht entrichtet

b)bei grobem oder wiederholten Verstoß gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins

c)bei Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte oder bei Bestrafung eines Verbrechens oder Vergehens wegen unehrenhafter Handlung

d)wegen groben unkameradschaftlichen Verhaltens

e)aus sonstigen schwerwiegenden die die Vereinsdisziplin berührenden Gründen

(5)Der Ausschluss erfolgt durch Bestimmung auf einer Versammlung durch ein Stimmenmehrheit. Und wird schriftlich ausgeführt.

 

 

 

§6 Aufnahmegebühr und Jahresbetrag

 

(1)Eine Aufnahmegebühr ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgesehen.

(2)Der Jahresbetrag beträgt 20€.

 

 

 

§7 Organe des Vereins

 

(1) der Vorstand

(2) Mitgliederversammlung

 

 

 

§8 Der Vorstand

 

(1) Der Vorstand Besteht aus

-a 1. Vorsitzender

-b 2. Vorsitzender

-c  Kassenwart

-d Schriftführer

-e stellvertretender Schriftführer

 

 

 

 

§9 Vereinsausschuß

 

Im Moment nicht vorgesehen.

 

 

 

§10 Mitgliederversammlung

 

(1)Die Versammlung findet mindestens vier mal im Jahr statt(1xpro Quartal)

(2)Die Versammlung muß mindestens 2 Wochen vorher angkündigt werden.

(3)

 

 

 

§11Aufgaben der Mitgliederversammlung

 

(1)Wahl des Vorstandes

(2)Aufnahme von neuen Mitgliedern

(3)Eventuelle Ausgeben und Anschaffungen des Vereins

 

 

 

§12 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

 

(1)Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der 1. Vorsitzende, bei seiner Abwesenheit der 2. Vorsitzende, bei Verhinderung dieser beiden bestimmt der 1. Vorsitzende einen Stellvertreter.

(2)Beschlüsse der Versammlung werden mit einfacher Stimmmehrheit abgegeben es sei denn die Satzung schreibt eine andere Stimmmehrheit vor.

(3)Eine Stimme kann nicht in Vertretung abgegeben werden.

(4)Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch offene Abstimmung.

(5)Für die Wahl der Vorstandsmitglieder ist eine einfache Mehrheit erforderlich.

 

 

 

§13 Beurkundung von Beschlüssen, Niederschrift

 

(1)Die Beschlüsse des Vorstandes, des Vereinsausschusses und der Mitgliederversammlung sind schriftlich abzufassen und vom jeweiligen Leiter sowie Schriftführer zu unterzeichnen.

(2)Über jede Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift aufgenommen, die vom Versammlungsleiter und Schriftführer zu unterzeichnen ist.

 

 

 

§14 Satzungsänderung

 

Eine Änderung des Satzung kann durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Dieses bedarf eine mehrheit von zwei dritteln der Versammlung

 

 

 

§15 Vermögen

 

(1)Das Vermögen des Vereins wird beim Kassenwart seperat verwart.

(2)Alle Beiträge, Einnahmen und Mittel des Vereins werden ausschließlich zum erreichen des Vereinszweckes verwendet.

(3)Niemand darf durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch Verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

 

 

§16Vereinsauflösung

 

(1)Die  Auflösung des Vereins erfolgt durch den Beschluß der Mitgliederversammlung, wobei dreiviertel der abgegebenen Stimmen für die Auflösung stimmen müssen. Die Versammlung hierzu muss mindestens vier Wochen mit entsprechender Tagesordnung einberufen werden.

(2)Bei Auflösung des Vereinsfällt das Vermögen zu gleichen Teilen an die zur Zeit der Auflösung vorhandenen Mitglieder.

(3)Hat der Verein zur Zeit der Auflösung Schulden so gehen diese zu gleichen Teilen an die zur Auflösung  vorhanden Mitglieder. 

 

 

 

§17 Schlussbestimmung

 

Diese Satzung tritt mit dem heutigen Tage in Kraft.

 

Lockstedt, den 27.06.2015

 

 

 

1. Vorsitzender          Mario Schütze  ............................

 

2.Vorsitzender           Heiko Brunke.............................

 

Kassenwart               Marcel Pabst.............................

 

Schriftführer              Jörg Schumann.........................

 

stellv. Schriftführer   Thilo Dürkop...........................

 

 

 

 

 

 

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